Wasserhygiene
Verpflichtende Trinkwasseranalyse im Warmwasser
Legionella pneumophila Serogruppe 1 – 14
Mikrobiologische Trinkwasseranalyse gem. UBA – Empfehlung
• Gesamtkoloniezahl bei 22° C/ 36° C
• Enterokokken
• Escherichia coli (e.Coli)
• Pseudomonas aeruginosa
• Legionella pneumophila Serogruppe 1 – 14 bei Kaltwasser über 25°C
Chemische Trinkwasseranalyse gem. UBA – Empfehlung
• Blei
• Cadmium
• Eisen
• Kupfer
• Nickel
• PH – Wert
• elektrische Leitfähigkeit
Trinkwasserverordnung und Legionellen (Stand 25. April 2018)
Die geltende Trinkwasserverordnung (TrinkwV) enthält Regelungen in Bezug auf Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen der Trinkwasser-Installation.
Von der Untersuchungspflicht auf Legionellen betroffen sind Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation,
- in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten jährliche Untersuchungspflicht) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen alle drei Jahre zu Untersuchen) Tätigkeit abgegeben wird und
- Großanlagen im Sinne der TrinkwV sind Anlagen (z. B. in Wohngebäuden, Hotels, Krankenhäusern) mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder mit zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle (vgl. auch DVGW-Arbeitsblatt W 551)